Digitaler Bauantrag

 

Ab dem 1. März 2023 können  Bauherrn Ihre Bauanträge auch digital beim Landrastamt München einreichen. Der Zugriff auf den digitalen Bauantrag erfolgt über das vom Freistaat Bayern bereitgestellte „BayernPortal“. Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt über das Landratsamt München.

 

Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform u. U. das Verfahren, da die meisten Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde Planegg, sondern direkt im Landratsamt München (Frankenthaler Straße 5-9, 80539 München) eingereicht werden müssen. Die Gemeindeverwaltung wird durch das Landratsamt über den Antrag informiert und beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie bisher unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.

 

Sämtliche digitalen Anträge vom Bauantrag im vereinfachten Verfahren, dem Vorbescheid, dem Freistellungsverfahren oder einer isolierten Befreiung, etc. sind über das BayernPortal beim Landratsamt München einzureichen. Auch die Papieranträge der vereinfachten und normalen Baugenehmigungsverfahren, der Vorbescheidsanträge sowie Abgrabungsanträge sind beim Landratsamt München einzureichen.

 

Ausnahme:

Formlose Bauvoranfragen (Papierform oder digital), Freistellungsverfahren, isolierte Befreiungen und Abweichung von örtlichen Satzungen in Papierform sind weiterhin über die Gemeinde Planegg einzureichen.

 

Mit der Einführung der digitalen Einreichung von Bauanträgen entfallen die Abgabetermine für Baugesuche der Gemeinde Planegg. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass eine frühzeitige Einreichung der Anträge zum Empfehlen ist, damit diese rechtzeitig bei den nächsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt werden können. Bitte beachten Sie hierzu, dass die Gemeinde gem. § 36 Abs. 2 BauGB für die Beurteilung eines Bauantrages eine Frist von zwei Monaten hat.