BEKANNTMACHUNG
der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
über die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Planegg
Der Bauausschuss Planegg hat in seiner Sitzung am 18.07.2024 die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Planegg für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 85 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage am Lusthain“ beschlossen.
In seiner Sitzung am 12.12.2024hat der Bauausschuss die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan gebilligt.
Aufgrund des Hinweises der bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung des Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 05.12.2024 bzgl. der Ausgleichsfläche wurde der Bebauungsplanentwurf erneut überarbeitet. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2025die Beteiligung der Öffentlichkeit des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs und 1. Änderung zum Flächennutzungsplan mit jeweils Begründung, Umweltbericht und Hinweise beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 186, 187, 188, 189, 194 und 190/1, jeweils Gemarkung Planegg, im unmittelbaren Nahbereich zur Gemeindegrenze mit Krailling. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist aus dem nachfolgenden Lageplan (blau umrandet) dargestellt:

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans ist es im sog. Parallelverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 85 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage am Lusthain“ zu schaffen. Diese soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Gewinnung von Solarstrom schaffen. Um die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie zu erreichen, und die mehrfache und integrative Nutzung von Flächen zu ermöglichen, ist das Vorhaben als sogenannte Agri-Photovoltaikanlage (verbunden mit einem Batteriespeicher) geplant, bei der zwischen den Photovoltaikmodulen landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist. Indem der effektive Flächenverbrauch durch die Agri-Photovoltaikanlage auf den für PV-Module vorgegebenen Umfang begrenzt wird, kann der größte Teil der überplanten Fläche (ca. 85 %) weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Im Flächennutzungsplan soll hierfür ein Sondergebiet „Agri-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 Bau NVO festgesetzt werden.
Für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans soll daher ein Sondergebiet „Agri-Photovoltaik“-Anlage dargestellt werden.
Die 1. Änderung zum Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren nach den §§ 3 ff. BauGB durchgeführt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Agri-Photovoltaikanlage wird im Parallelverfahren die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchgeführt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung, sofern diese bereits vorliegen, in der Zeit vom
vom 24. Februar 2025 bis 28. März 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Planegg unter https://www.planegg.de/rathaus-and-buergerservice/bauen-planen/bauleitplanung/bebauungsplaene/aktuelle-bekanntmachungen (siehe unten) und dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen während dieser Zeit auch im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg während der Dienststunden im 1. OG Zimmer 112 öffentlich aus. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus Planegg; Pasinger Str. 8, 82152 Planegg während der Dienststunden und an den Amtstafeln (Standorte: Vorplatz Rathaus, Rathaus 1. OG, Pavillon Martinsried) über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@planegg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.