Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 11A-2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Teiländerung „Wohn- und Geschäftshaus im Bereich Bahnhofstraße/Marktplatz“
Der Bauausschuss der Gemeinde Planegg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Bahnhofstraße/Marktplatz beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt nördlich durch die Bahnhofstraße, südlich z.T. sowie östlich durch den Marktplatz. Im Westen und teilweise im Süden schließen Privatgrundstücke an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Planungsziele auf Grundlage des abgestimmten Planungskonzepts sind:
- Entlang der Bahnhofstraße Fortentwicklung der straßenbegleitenden, zweigeschossigen Wohn-/Geschäftsbebauung mit ausgebautem Satteldach, erdgeschossigen Arkaden sowie gliedernden Vor- und Rücksprüngen
- Räumlich funktionelle Einbindung des Marktplatzes in den Kontext Bahnhofstraße
- Schaffung eines dem Marktplatz zugewandten räumlichen Abschlusses (z.B. durch Gebäudegiebel)
- Belebung der Erdgeschosszone auch in Richtung Marktplatz durch Anordnung von Einzelhandel ggf. Dienstleistung und Gastronomie
- Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum entsprechend den aktuellen Erfordernissen bei Anwendung der Planegger Richtlinie über sozialgerechte Wohnraumförderung
Die Aufstellung des Bebauungsplans soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Geschäftsstunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 17.01.2025 zur Planung äußern.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.planegg.de einsehbar.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.