BEKANNTMACHUNG

des Aufstellungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage am Lusthain“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss (BA) hat am 18.07.2024 in der öffentlichen Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 85 „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage am Lusthain“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der blau umrandete Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 186, 187, 188, 189, 194 und 190/1, jeweils Gemarkung Planegg, im Nahbereich zur Gemarkung Krailling.

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Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Gewinnung von Solarstrom zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie zu erreichen. Des Weiteren um die mehrfache und integrative Nutzung von Flächen zu ermöglichen, ist das Vorhaben als sogenannte Agri-Photovoltaikanlage (verbunden mit einem Batteriespeicher) geplant, bei der zwischen den Photovoltaikmodulen landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist. Indem der effektive Flächenverbrauch durch die Agri-Photovoltaikanlage auf den für PV-Module vorgegebenen Umfang begrenzt wird, kann der größte Teil der überplanten Fläche (ca. 85 %) weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans soll hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet SO „Agri-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 Bau NVO festgesetzt werden, in dem Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie landwirtschaftliche Nutzung zulässig sein sollen.

Verfahrensart

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Regelverfahren nach den §§ 3 ff. BauGB durchgeführt.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Agri-Photovoltaikanlage wird im Parallelverfahren die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Planegg durchgeführt.

 Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt

 vom 19. Dezember 2024 bis 17. Januar 2024

 Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rathaus Planegg; Pasinger Str. 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Öffnungszeiten und an den Amtstafeln über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichten.

 Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.planegg.de einsehbar.

 Hinweis zur Barrierefreiheit:

Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.