Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB)
Bebauungsplan Nr. 11A-2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Teiländerung „Wohn- und Geschäftshaus im Bereich Bahnhofstraße/Marktplatz“
Der Bauausschuss Planegg hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Bahnhofstraße/Marktplatz beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt nördlich durch die Bahnhofstraße, südlich z.T. sowie östlich durch den Marktplatz. Im Westen und teilweise im Süden schließen Privatgrundstücke an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Planungsziele auf Grundlage des abgestimmten Planungskonzepts sind:
1. Entlang der Bahnhofstraße Fortentwicklung der straßenbegleitenden, zweigeschossigen Wohn-/Geschäftsbebauung mit ausgebautem Satteldach, erdgeschossigen Arkaden sowie gliedernden Vor- und Rücksprüngen
2. Räumlich funktionelle Einbindung des Marktplatzes in den Kontext Bahnhofstraße
3. Schaffung eines dem Marktplatz zugewandten räumlichen Abschlusses (z.B. durch Gebäudegiebel)
4. Belebung der Erdgeschosszone auch in Richtung Marktplatz durch Anordnung von Einzelhandel ggf. Dienstleistung und Gastronomie
5. Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum entsprechend den aktuellen Erfordernissen bei Anwendung der Planegger Richtlinie über sozialgerechte Wohnraumförderung
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung können vom
20.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025
im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg während der allgemeinen Geschäftsstunden im 1. OG Zimmer 112 eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.planegg.de/rathaus-and-buergerservice/bauen-planen/bauleitplanung/bebauungsplaene/aktuelle-bekanntmachungen einsehbar.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans abgeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@planegg.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Bei Bedarf wird während der Öffnungszeiten Hilfe beim Einlass ins Rathaus geleistet.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1e DGSVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und hier als Anlage zur Verfügung.