Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Eltern der Erstklässler müssen ihren Betreuungsbedarf bis 30. April anmelden.



