Hier finden Sie:
- alle Informationen zu unseren Gebühren, Satzungen und Förderrichtlinien im Bereich Kinderbetreuung
- das Antragsformular für einen Zuschuss zu den Gebühren Kinderbetreuung
- weitere Informationen rund um die Kinderbetreuung
Gebühren Kinderbetreuung
Was kostet die Kinderbetreuung in den Einrichtungen der Gemeinde Planegg?
Hier finden Sie alle Informationen.
Die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde sind in der Gebührensatzung festgeschrieben.
Je nach Buchungszeit fallen in der Kinderkrippe, im Kindergarten und im Kinderhort unterschiedliche Gebühren an. In der Gebührensatzung finden Sie alle Informationen:
Bitte beachten Sie die Änderung der Gebühren zum 01.01.2025:
Satzung der Gemeinde Planegg für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen vom 01.01.2025
Zuschuss Gebühren Kinderbetreuung
Die Gemeinde Planegg hat eine großzügige Förderrichtlinie erlassen, um einkommensschwache Familien mit einem Zuschuss zu den Gebühren für die Kinderbetreuung zu unterstützen.
Das Verwaltungsteam im Familienzentrum an der Würm steht Ihnen für Informationen und Beratung gerne zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie und den Antrag auf einen Zuschuss finden Sie hier:
Benutzungssatzung Kinderbetreuung
Hier können Sie sich über die Nutzungsbedingungen unserer gemeindlichen Kindertageseinrichtungen informieren.
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) vom 23.05.2023
Informationen zum Bayerischen Krippengeld
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern für ihre Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen.
Das Krippengeld wird sowohl für eine Betreuung in einer BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtung als auch in einer entsprechend geförderten Kindertagespflege gezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenze. Diese liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Sie erhöht sich für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug um 5.000 Euro.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt an die Eltern. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/ zur Verfügung.
Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld. Außerdem beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBFS unter der Nummer 0931/ 32090929 Fragen dazu. Das Service-Telefon steht Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Antrag Krippengeld:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
Kostenübernahme Kinderbetreuung durch das Landratsamt
Im untenstehenden Link finden Sie Informationen zur Kostenübernahme von Kinderbetreuungskosten durch das Landratsamt München sowie die Antragsformulare.
Bildung und Teilhabe - Leistungen beantragen
Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe (z. B. für die Teilnahme an Schulausflügen) beantragt werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link.
Wichtige Informationen und Formulare zur Kindertagesbetreuung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt auf seiner Seite aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Diese finden Sie im folgenden Link.
Informationen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet unter diesem Link viele Ideen für Kinder und Eltern aus dem Bereich Ernährung und Bewegung.