Das neue Gebäudeenergiegesetz

Für mehr klimafreundliche Heizungen

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll, zeigt diese Grafik: 

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Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
*Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg

 

Welche Regeln muss der Hausbesitzer beachten?

Eine sehr übersichtliche Darstellung zu den Details, wenn ein Heizungstausch ansteht, findet man beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BEDW):

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Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung austauscht und auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat unterstützt. Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger können die Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung allein tragen. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung stärker gefördert.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderung:

Mit dem neuen GEG ist seit dem 1. Januar 2024 auch die neue BEG in Kraft.

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten soll es für alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermietende, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen geben, die alte fossile Heizungen austauschen.
  • Einen Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümerinnen und -eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.
  • Weitere 30 Prozent Förderung hängen von ihrem Einkommen ab: Die Grenze liegt bei jährlich 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Maximal sind 70 Prozent Förderung möglich.
  • Bei Einfamilienhäusern sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch förderfähig. Das gilt auch für die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.

Für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

Auch die Gemeinde Planegg unterstützt den Heizungswechsel und die Sanierungsmaßnahmen mit ihrem Energiespar-Förderprogramm.

Eine kommunale Wärmeplanung ist auch für Planegg geplant. Die Ergebnisse werden aber frühestens Ende 2025 vorliegen können.

 

Die Energieagentur Ebersberg-München

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Wichtig: Es geht um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Ist bei einer defekten Heizung keine Reparatur mehr möglich, sieht das GEG mehrjährige Übergangsfristen vor. Für diese Übergangszeiten können Sie eine gebrauchte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung einbauen lassen – und in Ruhe Ihr regeneratives Heizsystem planen (z. B. Wärmepumpe, Solarenergie, Pellets) bzw. auf den Anschluss an ein Wärmenetz warten. Erst ab dem Jahr 2045 sind fossile Heizsysteme vollständig verboten. 

Letzte Aktualisierung: 27.08.2024