Schwerbehinderten Parkausweis EU

für folgenden Personenkreis:

- außergewöhnlich Gehbehindert (Merkzeichen aG)

- Blinde (Merkzeichen BI)

- beidseitige Amelie oder Phokomelie (z. B. Contergan-Geschädigte) oder mit vergleichbaren Funktionsstörrungen

oder

- Menschen mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 undmit Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) undmit Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung)

oder

- Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken. Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 undFunktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 und Merkzeichen G und B

notwendige Unterlagen:

- Passfoto

- ausgefüllter Antrag (Antragstellung vorzugsweise im Rathaus erwünscht) 

- Nachweise der o. g. Voraussetzungen

- Ausweisdokument

 

Schwerbehinderten Parkausweis BRD

für folgenden Personenkreis:

- an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte, wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 vorliegt. 

oder

- mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung (Doppelstoma), wenn hierfür ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt. 

oder

- Personen mit vergleichbarer Erkrankung bzw. Schwerbehinderung die nach versorgungsärztlicher Feststellung den ersten beiden Punkten gleichzustellen sind. 

notwendige Unterlagen: 

- Nachweise der o. g. Voraussetzungen 

- ausgefüllter Antrag  (Antragstellung vorzugsweise im Rathaus erwünscht)

- Ausweisdokument

Achtung: die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen!

 

Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung im Einzelfall

Für folgenden Personenkreis:

Vorübergehend außergewöhnlich Gehbehindert für höchstens 6 Monate

- Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) oderein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung 

oder

Vorübergehend außergewöhnlich Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird

- Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt)

oder

Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und verlängert werden soll 

Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung)

Anfragen per Anruf mit der Sachbearbeitung

Sachbearbeiterin 

Marie Grassow 

Tel: 089 89986-108

grassow@planegg.de