Schriftliche Beantragung per E-Mail oder Brief

Der Antrag muss enthalten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, genaue Adressierung.

  1. Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (nach Zugang der Wahlbenachrichtigung).
  2. Persönliche Antragstellung im Wahlamt (Anfang Februar, da derzeit noch keine Stimmzettel vorhanden sind).
  3. Online Beantragung über unsere Homepage (Die Angabe des Wahlbezirks und die Nummer des Wählerverzeichnisses sind nicht erforderlich). Die Antragstellung ist vom 18.01.2025, 08.00 Uhr bis 17.02.2025, 23.00 Uhr möglich.

https://serviceportal.komuna.net/9184138/wahlschein/start

Bitte stellen Sie den Antrag nicht mehrmals, sondern nur einmalig.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ausgestellt und an Sie versandt werden können, wenn uns sämtliche Unterlagen, insbesondere der Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich erst ab Anfang Februar der Fall sein.

Die Briefwahlunterlagen werden von uns so schnell wie möglich verschickt werden.

Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden.

Anträge Auslandsdeutsche

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Der Antrag muss bis spätestens 02.02.2025, 24 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde eingehen.

 

1. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

 

2. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen)

Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche  und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Dieser Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

 

3. Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland.