Sommerzeit ist Wespenzeit. Was tun, wenn die unter Naturschutz stehenden Tiere Ihr Haus oder Ihren Garten zum Nestbau auserkoren haben?

Bitte tolerieren Sie die Nester soweit keine Gefahr besteht

Alle Staaten bildenden Wespen- und Wildbienenarten (dazu gehören auch die Hummeln) stehen aus guten Gründen unter strengem Schutz. Bis auf die beiden Arten Gemeine und Deutsche Wespe werden sie auch nicht am Esstisch lästig, da sie sich nicht für unsere Nahrung interessieren. Sie sind auch nicht von Natur aus aggressiv. Ein Angriff erfolgt nur, wenn man sich näher als ca. 3m dem Einflugloch des Nestes nähert. Sofern dieser Abstand im Alltag möglich ist, sollte man das Nest tolerieren und respektvoll damit umgehen. Im Herbst sterben die Völker nämlich ohnehin alle ab. Nur die befruchteten Weibchen - die künftigen Königinnen - fliegen dann aus und suchen sich einen Platz zum Überwintern, um im darauffolgenden Jahr ein neues Volk zu gründen. Dabei wird nie ein altes Nest wiederbesiedelt, es wird immer neu gebaut. 

Nester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung entfernt werden, wenn es nicht anders geht.

Nur wenn Sie keine Möglichkeiten sehen, das Nest zu belassen, sollte es entfernt werden. Das darf jedoch nur durch einen qualifizierten Kammerjäger erfolgen und es bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Naturschutzbehörden. Am schnellsten geht das, wenn Sie hierfür auf die entsprechende Internetseite das LRA gehen und den Online-Antrag stellen. Ein Mitarbeiter der Naturschutzbehörde nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.