Voraussetzung ist, dass die Länge des Schulwegs bei Mittelschulen mehr als 3 km, und bei Grundschulen mehr als 2 km beträgt.
Eine Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur Grundschule Martinsried besteht nur dann, wenn das Kind dieser Schule durch das staatliche Schulamt zugewiesen wird.
Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte lassen Sie die Schulzugehörigkeit von der Schule bestätigen. Dem Antrag ist zwingend ein Lichtbild beizufügen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG)
- Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV)
Zudem übernimmt die Gemeinde Planegg in stets widerruflicher Weise für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt in Planegg und OT Martinsried auch die Kosten einer MVV-Zeitkarte zur Mittelschule wenn der Schulweg weniger als drei Kilometer, bzw. bei zugewiesenen Kindern an die Grundschule Martinsried, weniger als zwei Kilometer beträgt. Hierzu ist es erforderlich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bitten füllen Sie dieses bei Bedarf aus und reichen es bei der Gemeinde Planegg, Sachgebiet Kinderbetreuung & Schulen, Pasinger Str. 20, 82152 ein. Dem Antrag ist zwingend ein Lichtbild beizufügen. Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Hinweis:
Bei Verlust der Fahrkarte wird ab dem Schuljahr 2024/2025 ein Kostenbeitrag von 7,00 Euro durch den MVV erhoben, der bei der Gemeinde Planegg zu entrichten ist.
Die Gemeinde Planegg erhebt selbst keinen Kostenbeitrag.
Für die Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen ist das Landratsamt München Zuständig. Unter folgendem Link erhalten Sie hierzu weitere Informationen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zur Schülerbeförderung ab der 11. Klasse unter der Rubrik "Formulare und Merkblätter". Anträge zur Erstattung der Fahrkosten zu weiterführenden Schulen sind ausschließlich beim Landratsamt München einzureichen.