Fachgerechte Baumpflege - was heißt das konkret?
Auch wenn diese Meinung nach wie vor weit verbreitet ist: Nicht der Herbst, sondern das Frühjahr ist die beste Zeit für Baumpflegemaßnahmen! Was Ihren Bäumen wirklich gut tut und wie sie möglichst lange erhalten bleiben, beschreibt ein Merkblatt des Bau- und Umweltamtes.
Durch wissenschaftliche Untersuchungen weiß man schon seit vielen Jahren, dass die beste Jahreszeit für Schnittmaßnahmen an lebenden Ästen das Frühjahr (und bei bestimmten Baumarten der Sommer) ist. Leider behaupten selbst ernannte "Fachleute" immer noch gerne das Gegenteil. Oft geschieht das, um im Herbst und Winter an Aufträge zu kommen. Außerdem kommt es leider immer wieder vor, dass versucht wird, den Baumbesitzern Angst zu machen. Der Baum sei bruch- oder umsturzgefährdet, beim nächsten Sturm könne Schlimmes passieren. In dramatischen Worten wird versucht, die Leute zu verunsichern, ohne dass diese Behauptungen fachlich begründet werden. Ein Auftrag zur Fällung oder für einen radikalen Schnitt ist schließlich finanziell lukrativ.
Dabei können selbst Bäume mit größeren Vorschäden mit richtigen Pflege- und/oder Sicherungsmaßnahmen oft noch über lange Jahre erhalten werden. Was man als Baumbesitzer über fachgerechte Baumpflege wissen muss, beschreibt ein Merkblatt des Umweltamtes.
Gemäß § 39 (5) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen;" Dabei geht es vor allem um den Schutz von Vögeln und deren Nestern und Höhlen, aber auch um Fledermäuse, Bilche (Siebenschläfer, Haselmaus) und Insekten, die ebenfalls Baumhöhlen nutzen. Das steht zunächst im Widerspruch zur baumbiologisch günstigen Schnittzeit im Frühjahr und Sommer. § 39 (5) Nr. 2 führt jedoch weiter aus:"zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,". Schnittmaßnahmen sind also grundsätzlich zulässig. Allerdings hat man sich vorher zu vergewissern, dass keine Tiere oder Lebensstätten gefährdet oder auch nur gestört werden. Baumfällungen sind allerdings während dieser Schutzzeit nur dann zulässig, wenn es um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit geht.
Wenn Sie unsicher sind, wie es mit Ihrem Baum weiter gehen soll und was das Beste für ihn ist, hilft Ihnen das Umweltamt weiter jederzeit gerne weiter, bei Bedarf auch vor Ort. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Tanzmeier, Tel. 89926-216 oder tanzmeier@planegg.de oder Herrn Dr. Richter, Tel. 89926-214 oder richter@planegg.de.